DCM - Das Teilnehmer-Regelwerk


Entworfen und geschrieben von Peter Müller (fachliche Leitung) am 10.01.2009

 

Inhaltsverzeichnis



Deklaration

1. Allgemeine Richtlinien

2. Teilnehmer
2.1 Voraussetzung
2.2 Regeln
2.3 Bildmaterial-Charakter
2.4 Kostümunterlagen

3. Anhang
3.1 Waffenregeln
3.2 Regelverstöße/Abwertungen

 

DEKLARATION

Die Ziele der DCM bestehen darin, die Cosplayszene allgemein zu fördern und für einen fairen und kontrollierbaren Wettbewerb zu sorgen.

Medien, Sponsoren und andere interessierte Partner sind dabei willkommen, dürfen jedoch den Wettbewerb qualitativ nicht verschlechtern.

1. Allgemeine Richtlinien

a) Jeder Beteiligte soll mit seinem Auftreten dem Cosplay nutzen und nicht schaden, sowie fair die Leistungen der anderen Teilnehmer anerkennen. Dies gilt insbesondere für seine Verhaltensweise auf den Wettbewerben.

b) Jeder Cosplayer und jedes Jurymitglied akzeptiert mit seiner Anmeldung ohne Einwände dieses öffentlich bekannte Regelwerk und hat sich danach zu richten. Sollte eine Person dem Regelwerk zuwider handeln, hat diese die Konsequenzen zu tragen. Eigene Interpretationen der Regeln sind zu unterlassen. Sollte es gravierende Probleme bei der Auslegung der Regeln geben, ist die DCM-Hauptorganisation (DCM-Orga) die letzte Instanz.

c) Sollte der Organisator/Veranstalter eines Wettbewerbs einen Teilnehmer als nicht voll zurechnungsfähig einstufen (z.B. wegen überhöhten Alkoholkonsums), kann er diesen vom Wettbewerb ausschließen.

d) Die Deutsche Cosplaymeisterschaft wird in 2 Kategorien ausgetragen.
1. Bester weiblicher Einzelcosplayer
2. Bester männlicher Einzelcosplayer

e) Zur Teilnahme am DCM-Finale muss sich jeder Teilnehmer auf einer der zahlreichen Vorrunden qualifizieren. Die Anzahl der Teilnehmer pro Vorrunde, die das Finale erreichen, ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer je Kategorie.

Anzahl Finalteilnehmer pro Vorrunde:
Frauen
0 - 2 = 0 Qualifikanten
3 - 9 = 1 Qualifikant
10 - 22 = 2 Qualifikanten

Männer
0 - 1 = 0 Qualifikanten
2 - 5 = 1 Qualifikant
6 - 22 = 2 Qualifikanten

Hierbei handelt es sich um Richtquoten. Nach Überschreitung der Hälfte aller Vorrunden, werden die Quoten so angepasst, dass die Teilnehmerzahl je Kategorie bei möglichst 7 - 9 Qualifikanten liegt.

f) Die maximale Teilnehmerzahl liegt je Vorrunde bei 44 Teilnehmern (22w/22m).

g) Die Teilnehmerzahl liegt beim Finale möglichst bei 34 Teilnehmern.

h) Bei Nichterreichen der finalen Teilnehmerzahl von 34 werden ausstehende Plätze kategoriefrei nach Qualität und Teilnehmerzahl der Vorrunden vergeben.

2. Teilnehmer

2.1 Voraussetzung

Damit ein Teilnehmer am Wettbewerb teilnehmen kann, muss er folgende Voraussetzungen erfüllen. Der Teilnehmer …

a) … muss zum Zeitpunkt der Vorrunde, an der er teilnimmt, mindestens 16 Jahre alt sein (Einverständnis der Eltern vorausgesetzt). Hierzu hat jeder Teilnehmer vor dem Wettbewerb einen gültigen Personalausweis vorzuzeigen.

b) … muss grundsätzliche Bereitschaft zeigen, am Finale teilnehmen zu wollen.

c) … erklärt sein Einverständnis für Foto- und Filmaufnahmen. Die Rechte an den Aufnahmen verbleiben bei der DCM-Organisation.

d) … zeigt grundsätzliche Bereitschaft für Promotion (z.B. Interviews).

e) … ist verpflichtet, ihm gestellte Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

f) … hat im Vorfeld Bildmaterial seines Charakters einzureichen (s. Punkt 2.3).

g) … hat nur im Vorfeld des Finales Kostümunterlagen einzureichen (s. Punkt 2.4).

h) … hat sich pünktlich zum Wettbewerb einzufinden.

i) … kann zum besseren Verständnis seines Charakters/Auftritts eine max. 800 Zeichen lange Beschreibung bis spätestens 2 Wochen im Voraus einreichen (Sprache: Deutsch).

j) Den 5 bestplatzierten Finalisten ist es nicht erlaubt, bei späteren DCM-Finalrunden ihr prämiertes Kostüm oder markante Teile von diesem erneut zu tragen/benutzen.

k) … kann zur Sicherheit die unter Punkt 3.3 stehenden Checklisten für sich selbst ausfüllen.

 

2.2 Regeln

Während des Wettbewerbes gelten für den Teilnehmer folgende Regeln:

a) Die Auftrittszeit beträgt für jeden Teilnehmer bei den Vorentscheidungen maximal 1 Minute, beim Finale maximal 2 Minuten.

b) Die Technik ist mit Sorgfalt zu behandeln.

c) Die Waffenregeln (siehe 3.1) sind strikt einzuhalten.

d) Audio-/Bilddateien für die Vorrunden sind bis 10 Tage vor Wettbewerbsbeginn einzureichen. Eine verspätete Abgabe/Änderung kann angenommen werden, wird aber nicht garantiert.

e) Audio-/Videodateien für das Finale sind bis spätestens 2 Wochen vor Wettbewerbsbeginn einzureichen. Hierbei muss es sich um eine einzelne Datei handeln.
Audio: .mp3/.wav/.wma
Video: .divx/.mpeg/.wmv/.dv

f) Sich ändernde Bühnen-/Lichteffekte sind bei Vorrunden nicht erlaubt, außer sie werden selbst mitgebracht.

g) Der Versuch der Jurybeeinflussung führt zur sofortigen Disqualifikation.

h) Unsittliches Verhalten während der kompletten Veranstaltung führt zur sofortigen Disqualifikation.

i) Die Bühne ist im selben Zustand zu verlassen, wie man sie beim Betreten vorgefunden hat.

j) Das Werfen von Gegenständen ins Publikum ist verboten.

k) Der Aufbau von Requisiten darf erst nach Erlaubnis begonnen werden und muss innerhalb einer Minute, falls benötigt mit eigenen Aufbauhelfern, beendet sein.

l) Benötigte Hilfsmittel, wie z.B. Stühle, werden nicht garantiert und müssen vom Teilnehmer eigenverantwortlich organisiert werden.

m) Ein Helfer für den Auftritt wird, falls benötigt, vom Veranstalter gestellt. Der Helfer ist befugt, dem Teilnehmer das Mikrofon zu reichen/abzunehmen, und entfernt nach vorheriger Absprache abgelegte Requisiten von der Bühne. Eigene Helfer sind nicht erlaubt.

n) Jeder Teilnehmer kann maximal an 2 Vorrunden pro DCM-Saison teilnehmen. Erstanmeldungen haben hierbei Vorrang vor Zweitanmeldungen.

o) Lebende Tiere sind verboten.

 

2.3 Bildmaterial - Charakter

Die Bilder haben in einer möglichst hohen Qualität als BMP-/JPEG-/GIF/PNG-Datei in Farbe (7.2.c) vorzuliegen.

a. Originalbild

Das Originalbild ist primäres Kriterium für die Bewertung der Ähnlichkeit. Dieses sollte den Charakter komplett von vorne/hinten/der Seite zeigen.

1. Es muss sich um ein offizielles/lizenziertes Bild eines vermarkteten Produktes/zur Vermarktung vorgesehenen Produktes handeln. Dieses darf nicht speziell für den Teilnehmer gezeichnet worden sein. Daher sind Fanarts und für jeden Zeichner zugängliche Quellen (z.B. www.deviantart.com) vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Ein Ausschluss des Kostüms ist hierbei durch die DCM-Orga nur bis 3 Tage vor dem jeweiligen Wettbewerb möglich.

2. Der Charakter muss mindestens komplett (Kopf-Schuhe) und frontal bzw. schräg von vorne dargestellt sein (7.2.c.).

3. Bei unklarer Vorlage muss die Jury zu Ungunsten des Teilnehmers werten.
Hinweis: Dies beinhaltet auch auffällige Verarbeitungen, welche nicht bildlich belegt werden.

4. Der Charakter, sowie seine Kleidung, Ausrüstung und Waffen, dürfen auf dem Originalbild nicht verändert werden (Hintergrund ausgenommen) und sollten entsprechend komplett umgesetzt werden.

5. Die Datei sollte mit "realname+originalbild" beschriftet sein.
Hinweis: Für "realname" euren kompletten Realnamen einfügen.

 

b. Detailbild/-kollage

Das Detailbild oder eine Detailkollage ergänzt das Originalbild und kann freiwillig mit eingereicht werden.

1. Für Details kann nur ein weiteres Bild eingereicht werden. Sollten es mehrere Bilder sein, müssen diese zu einer Kollage zusammengestellt werden.

2. Es muss sich eindeutig um dasselbe Kostüm handeln und darf nicht weiter bearbeitet werden. Bei Abweichungen zählt das Originalbild.

3. Die Datei sollte mit "realname+detailbild" beschriftet sein.

 

c. Farbreferenzbild

Das Farbreferenzbild kann ebenfalls freiwillig eingereicht werden, sollte es die Originalvorlage nur in Schwarz/Weiß oder in verfälschten Farben (z.B. Charakter im "Dunkeln") geben.

1. Das Farbreferenzbild darf nur ein Bild sein, welches den Charakter komplett darstellt.

2. Es muss sich eindeutig um dasselbe Kostüm aus der Originalvorlage handeln.

3. Die Farben orientieren sich bei Abgabe eines Farbreferenzbildes nur noch an diesem.

4. Der Charakter muss hierbei ebenfalls komplett dargestellt sein.

5. Die Datei sollte mit "realname+farbreferenzbild" beschriftet sein.

 

 

2.4. Kostümunterlagen

Zusätzlich zu den Charakterbildern müssen zum Finale folgende Unterlagen eingereicht werden. Vorausgesetzt, dass das entsprechende Kostümteil als selbst angefertigt bezeichnet wird.

a. Produktionsbilder

Die Bilder haben in einer möglichst hohen Qualität als BMP-/JPEG-/GIF/PNG-Datei und in Farbe vorzuliegen.
Auf allen drei Bildern müssen folgende Punkte scharf und klar zu erkennen sein:

1. Stoffe/Materialien
Ein Bild/eine Kollage der unverarbeiteten Stoffe und Materialien. Dies beinhaltet sowohl Stoffe für das Kostüm wie auch Materialien zur Herstellung von Rüstungen, Waffen und weiteren Accessoires. Dieses Bild sollte mit "realname+material" beschriftet sein.

2. Stoff-/Materialzuschnitt
Ein Bild/eine Kollage der verwendeten Stoffe und Materialien.
-Stoffe müssen zugeschnitten sein
-Rüstungen, Waffen und sonstige Accessoires müssen im Rohzustand
(z.B. unlackiert) zu erkennen sein.
Dieses Bild sollte mit "realname+zuschnitt" beschriftet sein.

3. Werkzeug/Maschinen/Arbeitsplatz
Ein Bild/eine Kollage des Arbeitsplatzes/der Arbeitsplätze.
Ein Bild/eine Kollage der verwendeten Maschinen zur Stoff-,
Holz-, Metal- oder anderen Verarbeitung.
Dieses Bild sollte mit "realname+werkzeug" beschriftet sein.

 

b. Belege/Quittungen

Sammeln von Kaufbelegen und Quittungen (Stoffe, Fäden, Holz und ähnliches). Diese können als Originale oder Kopie den Unterlagen beigefügt werden. Auch Screenshots sind möglich.

Hinweis: Uns ist natürlich bekannt, dass einige Materialien nicht immer gekauft werden müssen oder sich schon länger im Besitz des Teilnehmers befinden. Eine vollständige Dokumentation ist daher nicht nötig.

 

3. Anhang

3.1 Waffenregeln

Folgende Waffen sind nach deutschem Recht verboten und dürfen nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung verwendet werden. Des Weiteren sind die Hausregeln jedes Vorentscheides und des Finales zu beachten:

- Echte Schusswaffen, Softair- und Gaspistolen (auch ungeladen)
- Echte Munition
- Pyrotechnik/-effekte und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
- Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
- Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
- Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
- Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art außer Taschenmessern)

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifelsfall hat der Veranstalter das letzte Wort. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

  


3.2 Regelverstöße/Abwertungen

Abwertungen obliegen in erster Linie, gegebenenfalls nach Rücksprache mit der Jury, dem Juryleiter.

a. Zeitüberziehung

a.1. mehr als 6 Sekunden
- Bewertung der Präsentation bis zu diesem Zeitpunkt
Hinweis: Folgende Elemente, Pointen oder ähnliches gehen in die Präsentationswertung nicht mit ein.
- Endpublikumsreaktion geht wie keine Reaktion in die Wertung ein.

a.2. mehr als 12 Sekunden
- Beenden des Auftrittes durch den Juryleiter
- zusätzlich Abzug auf dem Auswertungsbogen von:
Vorrunde: 2 Punkten
Finale: 4 Punkten

a.3. Zeitüberziehung beim Aufbau
- nach 60 Sekunden Start der regulären Auftrittszeit
Hinweis: Hierdurch entstehende Zeitüberziehungen werden wie unter Punkt a.1./a.2. behandelt.

 

b. Kostümanfertigung

b.1. Das Kostüm und jedes Kostümteil wurde zum Großteil vom Teilnehmer selbst angefertigt.
- kein Abzug

b.2. Einzelne Teile des Kostüms wie z.B. Stäbe oder Schwerter wurden nicht vom Teilnehmer selbst angefertigt oder das Kostüm wurde nicht selbst genäht.
 - Abzug auf dem Auswertungsbogen von:
Vorrunde: 2 Punkte
Finale: 4 Punkte

b.3. Das Kostüm wurde zum Großteil nicht vom Teilnehmer angefertigt, bzw. es wurde gekauft.
 - Abzug auf dem Auswertungsbogen von:
Vorrunde: 5 Punkte
Finale: 10 Punkte

Hinweis: Die Verarbeitung von klar zu erkennender Alltagskleidung hat nur Einfluss auf den Punkt "Machart" (6.2. / siehe Gesamtregelwerk v1.13).

 

c. Originalvorlage

c.1. keine/keine ausreichende Originalvorlage eingereicht
- Punktevergabe bei "Ähnlichkeit" im Bereich 1-3

c.2. Originalvorlage in schwarz/weiß, ohne weitere Farbreferenz
eingereicht (sofern nicht S/W umgesetzt)
- Punktevergabe bei "Ähnlichkeit" im Bereich 1-3

c.3. Der Charakter wurde auf dem Originalbild bearbeitet, z.B. Schnitt/Farbe der Haare, Entfernung von Details, Stoffmuster/-farben, Augenfarbe oder ähnliches
- Disqualifizierung vom Wettbewerb

 

d. Falschaussagen

d.1. Bei bewusster Falschaussage zum Kostüm oder bei der Anmeldung
- Disqualifizierung vom Wettbewerb
- Bei schwerwiegenden Fällen: Zeitliche Sperre für weitere Wettbewerbe

d.2. Bei nachträglichem Bekanntwerden von Falschaussagen innerhalb eines Jahres
- Nachträgliche Disqualifizierung vom Wettbewerb
- Bei schwerwiegenden Fällen: Zeitliche Sperre für weitere Wettbewerbe
- Personen, welche die Falschaussagen bewusst unterstützen, können ebenso disqualifiziert, gesperrt oder benannt werden.
- Sofern ein Preis gewonnen wurde, ist der Preis zurückzugeben.
Hinweis: Ist dies nicht mehr möglich, z.B. durch Verkauf: Rückerstattung des Sachwertes in Höhe des Neupreises.

e. Sonstige Regelverstöße führen in der Regel zur Disqualifizierung.

 

 

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